Themengärten
Urnenwahlgrabstätten mit einem oder mehreren Urnenbeisetzungsplätzen
Je Grabstätte ist nur eine vom Friedhof gestellte Grabplatte zulässig. Die Anlage und Pflege der gesamten Anlage obliegen der Friedhofsverwaltung. Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig. Die Grabstätten können als Einzelgräber oder zu mehreren nebeneinander als Familiengrab genutzt werden. Das Nutzungsrecht kann auch im Vorwege erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.













































































