Fahrgenehmigung-Schranke
Mit einer Sondergenehmigung, die mit einem ärztlichen Attest oder einem Schwerbehindertenausweis (Kennzeichen H oder G) in der Friedhofsverwaltung gebührenpflichtig beantragt werden kann, dürfen die Teerwege auf dem Nord- und Südfriedhof mit dem PKW in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Bei Vorliegen eines berechtigten Grundes kann zusätzlich auch eine Tagesgenehmigung erteilt werden. Diese kann man auch im Gezeiten-Café zu den bekannten Öffnungszeiten erhalten.