Themengärten
Urnenwahlgrabstätten mit einem oder mehreren Urnenbeisetzungsplätzen
Je Grabstätte ist nur eine vom Friedhof gestellte Grabplatte zulässig. Die Anlage und Pflege der gesamten Anlage obliegt der Friedhofsverwaltung. Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig. Die Grabstätten können als Einzelgrab oder auch mehrere nebeneinander als Familiengrab genutzt werden. Das Nutzungsrecht kann auch im Vorwege erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.