Urnenbestattungen
Die Ruhefrist für eine Urnenbestattung beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit für die Reihengräber und das anonyme Grabfeld ist nicht möglich.
Urnenwahlgrabstätten 2-stellig sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen mit mehreren Grabplätzen. Für die Pflege und Gestaltung sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.
Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) zur Beisetzung einer Urne vergeben werden. Die Grabstätte ist zu 2/3 in Rasen gelegt, 1/3 kann bepflanzt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.
In unserem anonymen Grabfeld werden ausschließlich Urnen beigesetzt. Sie werden wie Reihengrabstätten der Reihe nach einzeln vergeben. Die Angehörigen erfahren nicht die genaue Lage des Grabes, lediglich die Grabfeldbezeichnung. Die Pflege des Grabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit (20 Jahre) ist nicht möglich.