Sargbestattungen
Die Ruhefrist für eine Sargbestattung beträgt 25 Jahre.
Wahlgrabstätten (Familiengrabstätten) mit einem oder mehreren Beerdigungsplätzen werden für Sargbeisetzungen mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Auf jedem Sargplatz können zusätzlich 2 Urnen beigesetzt werden. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung ist möglich. Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann auch im Vorwege erworben werden.
Blumengrabstätten mit einem oder mehreren Beerdigungsplätzen sind Wahlgrabstätten die ganz mit Stauden bepflanzt werden. Särge und Urnen können beigesetzt werden. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt mit Minimalaufwand durch die Verwaltung. Nach Absprache kann der Grabnutzer einen „Pflanzspiegel“ mit wechselnder Blumenbepflanzung anlegen, der dann auch von den Angehörigen gepflegt wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) zur Beisetzung eines Sarges vergeben werden. Die Grabstätte ist zu 2/3 in Rasen gelegt, 1/3 kann bepflanzt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.