Urnenbestattungen

Für Urnenbestattungen stehen auf unseren Friedhöfen Urnenwahlgrabstätten, Urnenreihengrabstätten, das anonyme Grabfeld und die Themengärten zur Verfügung. Je nach Grabart unterscheiden sich die Möglichkeiten der Gestaltung und Pflege sowie der Verlängerung der Nutzungszeit.

Die Ruhefrist für eine Urnenbestattung beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei Urnenreihengrabstätten und im anonymen Grabfeld nicht möglich.

Urnenwahlgrabstätten (zweistellig)

Zweistellige Urnenwahlgrabstätten (Urnenwahlgrabstätten 2-stellig) sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen mit zwei Grabplätzen. Für die Pflege und Gestaltung sind die Angehörigen zuständig. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.

Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) zur Beisetzung einer Urne vergeben werden. Die Grabstätte ist zu 2/3 mit Rasen angelegt, 1/3 kann bepflanzt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.

Anonyme Gräber

In unserem anonymen Grabfeld werden ausschließlich Urnen beigesetzt. Die Grabstätten werden wie Reihengrabstätten der Reihe nach einzeln vergeben. Die Angehörigen erfahren nicht die genaue Lage des Grabes, sondern lediglich die Grabfeldbezeichnung. Die Pflege des Grabfeldes wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit (20 Jahre) ist nicht möglich.